HCS Human Capital SystemVirtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext: Gedanken und Nachdenkliches


Kontext: Gedanken und Nachdenkliches

Entwicklungsfelder des Rechts, gesehen von Heinrich Keßler:

So, wie ich die jüngere Entwicklungen der Schadenfälle aus Verträgen und Vereinbarungen einschätze, legen sie einen Regelungsbedarf offen für z.B.


Haftung für Inkompetenz. Mich ekelt, wenn ich beobachte, dass verantwortliche Führungspersonen sich freizeichnen durch den Nachweis, weder etwas verstanden, noch etwas davon gewusst zu haben, was in ihrer Organisation vorgeht, welche sie verantwortlich vertreten (müssen).


Haftung für die Beauftragung ungeeigneter Personen.


Durchgriffshaftung für beratende und gutachtende Berufe, die Entscheidungsträger zu windigen Entscheidungen raten.


Unterlassene Inanspruchnahmen verfügbarer Hilfen.


Entschuldung, Schuldbefreiung, Schuldenbefreiung, z.B. für Personen zur Geburt, zur Hochzeit, beim Verlust des Arbeitsplatzes, bei Tod.


Vernichtung von Passiva in gleichem Maße, wie vorsätzlich Aktiva vernichtet wird.

Es geht um das Prinzip der Erhaltung einer ausgeglichenen Werte-Bilanz.

Wenn z.B. A vorsätzlich Vermögen von B im Wert von 100000 Einheiten zerstört, können C, D und E ihre Verbindlichkeiten gegenüber A im Gesamtwert von 100000 Einheiten löschen, d.h. als erfüllt betrachten: Ihre Verbindlichkeiten gegenüber A werden also ebenso vernichtet wie das von ihm vernichtete Vermögen von B.

In der Gesamtbetrachtung bleibt die Bilanz somit ausgeglichen: Die fehlende Aktiva von A fehlt jetzt auch als Passiva bei C, D und E.


Verweigerung von (persönlicher) Verantwortung, z.B. sollte es nicht mehr so leicht möglich sein, sind hinter "Gutachten" zu verstecken, die selbst in Auftrag gegeben wurden, um eine Legitimation für eine Entscheidung zu haben, wie sie beabsichtigt war.


Befreiung von Verantwortung wegen "Sachzwängen". Eine "Sache" hat noch nie gezwungen.